
Wenn ich als Cannabis Social Club Stecklinge in ihrem Online-Shop bestelle und diese nicht bewurzeln oder der Verkäufer aufgrund fehlender Bewurzelung nicht liefern kann – habe ich dann Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel wegen Produktionsausfall?
Nein, ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht. Bei Cannabis-Stecklingen handelt es sich um lebende Organismen. Trotz fachgerechter Aufzucht und sorgfältiger Behandlung kann es biologisch bedingt vorkommen, dass einzelne oder auch mehrere Stecklinge nicht bewurzeln oder sich nicht wie erwartet entwickeln. Dieses natürliche Risiko liegt in der Eigenschaft der Ware selbst und ist nicht vollständig kontrollierbar. Ein Ausfall durch fehlende Bewurzelung stellt daher keinen garantierten Mangel im rechtlichen Sinne dar, sofern der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach gärtnerischen Standards gearbeitet hat. Dementsprechend entstehen bei einem solchen biologisch bedingten Ausfall keine Schadensersatzansprüche, etwa wegen Produktionsausfall oder entgangenem Gewinn.